Anpassung des Entgeltes für das Angebot der betreuenden Grundschule
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Verbandsgemeinderatsbeschlusses vom 13.06.2018 gestaltet sich die Höhe und die Abrechnung der Entgelte für das Angebot der betreuenden Grundschule, unter Beibehaltung der bisherigen Betreuungszeiten, wie folgt:
An- und Abmeldung
Die An- und Abmeldung zur betreuenden Grundschule erfolgt über den im Sekretariaterhältlichen Vordruck. Eine Abmeldung kann nur zum Monatsende erfolgen. Die Anmeldungbehält bis zu einer schriftlichen Abmeldung schuljahresübergreifend ihre Gültigkeit. Sofern Sie das Angebot im Schuljahr 2018/2019 nicht nutzen möchten, melden Sie ihr Kind bitte mit dem entsprechenden Vordruck ab.
Regelung bei Abwesenheit des Kindes oder bei Änderung im Betreuungsablauf
Bitte Informieren Sie die Betreuungskräfte immer schriftlich oder telefonisch über Änderungen in den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen, die Ihr Kind betreffen. Zum Beispiel bei Krankheit des Kindes, wenn es zu einer anderen Zeit oder mit einem anderen Kind nach Hause geht oder von einer andren Person abgeholt wird.
Hausaufgabenbetreuung
Die Hausaufgaben können, zumindest zum Teil, während der Betreuung erledigt werden. Unsere Betreuungskräfte übernehmen dabei lediglich die Beaufsichtigung der Kinder. Die Überprüfung der Qualität und Vollständigkeit der Hausaufgaben liegt nach wie vor in der Verantwortung der Eltern.
Ermäßigung des Betreuungsentgeltes
Bei Berechtigung zur Teilnahme an der Lernmittelfreiheit kann bei der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie in dem Sekretariat der Grundschule ihres Kindes. Das monatliche Entgelt ermäßigt sich ab Beginn des Antragsmonats.
Diese Regelungen gelten zunächst für das Schuljahr 2018/2019.
Für das Schuljahr 2019/2020 wird im Laufe des Jahres ein endgültiges Abrechnungs und Verfahrenssystem erarbeitet.